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Lehrangebot
& Gebühren
WILLKOMMEN

Lehrangebot

Einzelunterricht in den Fächern Violine, Viola, Violoncello, Klavier und Gesang für Interessierte jeden Alters
Kammermusik & Orchestercoaching
Vorbereitung auf Wettbewerbe und Aufnahmeprüfungen
Themenorientierte Kurse

Geänderte Gebührenabrechnung der GRINIO AKADEMIE ab 01.04.2025

Einmalig und unverbindlich: Kostenlose Schnupperstunde (30 Minuten)

Monatliche Zahlungsweise

wöchentlicher Einzelunterricht

60 Minuten € 168,00 pro Monat
45 Minuten € 126,00 pro Monat
30 Minuten € 84,00 pro Monat

Gruppenunterricht (nur im Einzelfall nach Absprache mit der Lehrkraft möglich, z.B: zusätzlich als Duo- oder Kammermusikunterricht)
wöchentlicher Unterricht in 2er Gruppe

60 Minuten € 89,00 pro Monat
45 Minuten € 69,00 pro Monat


Außerhalb der monatlichen Zahlungsweise mit wöchentlichem Unterricht können nach Absprache individuelle Unterrichtspakete angeboten werden.

Dauer Einzelstunde 10-Std.-Paket 5-Std.-Paket
60 Minuten € 60,00 € 600,00 € 300,00
45 Minuten € 45,00 € 450,00 € 225,00
30 Minuten € 30,00 € 300,00 € 150,00


Gebührenordnung der GRINIO AKADEMIE gültig ab 01.04.2025

  1. Das Unterrichtsentgelt der GRINIO AKADEMIE richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Es wird als Jahresentgelt erhoben und ist in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen bis zum 1. Banktag jedes Monats fällig.
  2. Die monatlichen Teilbeträge werden mit Dauerauftrag auf das Konto der Lehrkraft eingezahlt.
  3. Vertragspartner und zahlungspflichtig sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten/die gesetzlichen Vertreter gemeinsam.
  4. Das Rechnungsjahr ist das Schuljahr vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet. Ein Entgelt für zeitlich begrenzte Workshops und Kurse wird jeweils mit Orientierung an der Gebührenordnung festgelegt.

» Unterrichtsvertrag als Download (.pdf)


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel
Die GRINIO AKADEMIE ist ein privat geführtes Ausbildungsinstitut (ohne staatliche Fördermittel) für Instrumentalisten und Sänger mit dem Ziel der musikalischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Dozenten sind professionelle Musikpädagog*innen und Musiker*innen mit einem qualifizierten Studium ihres Faches. Neben dem regelmäßigen Unterricht werden Projekte und Kurse angeboten sowie Konzerte und Veranstaltungen durchgeführt. Grundlage für die Nutzung der Angebote der GRINIO AKADEMIE sind die AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Für besondere Angebote können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten.

2. Anmeldung zum Unterricht
Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt über das Anmeldeformular der GRINIO AKADEMIE und muss bei minderjährigen Teilnehmern durch die Erziehungsberechtigten/die gesetzl. Vertreter erfolgen. Die Anmeldung gilt ohne Zeitbegrenzung. Aufnahmen in den Unterricht sind jeweils zum 1. eines Monats möglich. Aufnahmen richten sich nach den freien Unterrichtsplätzen

3. Datenschutz
Die GRINIO AKADEMIE erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die für die Erbringung der Unterrichtsleistung notwendig sind. Die Datenverarbeitung und -weitergabe erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann im Ganzen oder in Teilen jederzeit schriftlich widersprochen werden.

4. Unterrichtsort, Unterrichtszeit, Unterrichtsform
Der Unterricht in Köngen findet in den Räumen der GRINIO AKADEMIE, Eulenbergstraße 7, oder den gemieteten Räumlichkeiten des GRINIO AKADEMIE Studios im kath. Gemeindehaus Köngen, Rilkeweg 20, im Gartengeschoss statt. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich, außerhalb der baden-württembergischen Schulferien, den örtlichen beweglichen Ferientagen und gesetzlichen Feiertagen statt. Änderungen der Unterrichtszeiten sind möglich, müssen jedoch rechtzeitig mitgeteilt werden. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.

5. Aufsicht, Haftung
Die Aufsicht der Schüler*innen durch die Lehrkraft besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verletzungen oder eventuelle Schäden des/der Schüler*in, die im Rahmen des normalen Unterrichts auftreten, haftet der Schüler bzw. der Vertragspartner selbst. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Geld und Garderobe / Kleidung, eigene Musikinstrumente und Arbeitsmittel wird keine Haftung übernommen. Beschädigt ein Schüler oder eine Schülerin vorsätzlich oder fahrlässig Eigentum der GRINIO AKADEMIE oder die von der GRINIO AKADEMIE genutzten Räume (einschließlich Inventar), so haftet sein gesetzlicher Vertreter für den Schaden.

6. Unterrichtsausfall, Absage des Unterrichts
Die Schüler*innen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Absagen des Unterrichts seitens der Schüler*in: Die Lehrkraft muss rechtzeitig informiert werden. Es besteht bei Absagen kein Anspruch auf Nachholstunden oder Gebührenerstattung. Die GRINIO AKADEMIE unterstützt aber folgende Kulanz-Regelung: Nach Ermessen der Lehrkraft, kann Einzelunterricht, der mindestens zwei Tage vor dem eigentlichen Unterrichtstag abgesagt wird, nachgeholt werden. Nachzuholende Stunden können auf einer 5er Karte notiert werden. Mehr als fünf Stunden in einem Schuljahr können nicht gesammelt werden. Bei einer Vertragskündigung und mit dem Ende des Schuljahres verfallen nicht nachgeholte Stunden endgültig. Der Nachholunterricht kann z.B. auch in den Ferien oder samstags erteilt werden.
Absagen des Unterrichts seitens der Lehrkraft: Bei Unterrichtsstunden die wegen Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden können, ist diese verpflichtet, mind. zwei mögliche Ersatztermine vorzuschlagen. Soweit der Schüler keinen dieser Termine beansprucht, entfällt die Leistungspflicht der Lehrkraft. Bei Erkrankung der Lehrkraft darf pro Halbjahr eine Unterrichtseinheit ausfallen, ohne dass ein Ersatzanspruch besteht. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt werden Regressansprüche ausgeschlossen.
Bei individuell vereinbarten Unterrichtspaketen gilt: Auch hier ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht wünschenswert. Absagen seitens der Schüler*innen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei Nichterscheinen oder bei nicht rechtzeitiger Absage ist die volle Unterrichtsgebühr fällig. Unterricht der seitens der Lehrkraft abgesagt wird, wird nachgeholt. Für beide Unterrichtsmodelle gilt: Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt oder aufgrund von Anordnungen der Schulbehörde bzw. des Gesundheitsamtes oder anderen behördlicher Einrichtungen werden Regressansprüche ausgeschlossen. Soweit möglich wird im Eintrittsfall digitaler Unterricht angeboten.

7. Kündigung des Unterrichts
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie ist mit vierwöchiger Frist zum Monatsende möglich. Zeitlich begrenzte Kurse (individuell vereinbarte Stundenpakete) enden automatisch.

8. Unterrichtsentgelte
Das Unterrichtsentgelt der GRINIO AKADEMIE richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung, die auf der Homepage ausgewiesen wird. Es werden 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr garantiert, die der Berechnung der Gebühren pro Unterrichtsjahr zugrunde gelegt sind, und als Jahresentgelt in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen erhoben werden bis und zum 1. Banktag jedes Monats fällig sind. Das Rechnungsjahr ist das Schuljahr vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet. Bei Ausscheiden während des Schuljahres erfolgt eine Abschlussrechnung. Pro angebotenem Unterrichtstermin wird 1/36 des Jahresentgeltes berechnet. Die monatlichen Teilbeträge werden per Überweisung an die jeweilige Lehrkraft bezahlt. Zahlungspflichtig sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten/die gesetzlichen Vertreter gemeinsam. Etwaige Preiserhöhungen werden den Schüler*innen / Eltern rechtzeitig vorher mitgeteilt. Bei individuell vereinbarten Stundenpaketen gilt: Das gesamte Unterrichtshonorar muss vor der ersten erteilten Stunde auf das Konto der Lehrkraft eingezahlt sein. Die Gültigkeit der gebuchten Unterrichtspakete ist auf ein Jahr ab Zahlungseingang begrenzt.

9. Verhalten
Der/die Schüler*in verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen und nach bestem Vermögen mitzuarbeiten. Verhinderungen sind der Lehrkraft nach Möglichkeit vorher mitzuteilen. Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, ungebührliches Verhalten sowie Zahlungssäumigkeit berechtigen die GRINIO AKADEMIE nach einer Verwarnung, den/die Schüler*in vom Unterricht auszuschließen. Das Unterrichtsentgelt muss in diesem Fall bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin voll getragen werden.

10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.